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ALLGEMEINE LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN
- Allgemeines: Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein
integrierter Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages und gelten
auch für zukünftige Geschäftsfälle sowie für Nach- und Ersatzteillieferungen.
Sie können nur durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert werden.
- Angebote: Die Angebote sind freibleibend und verpflichten
uns nicht zur Lieferung. Angebote und Verträge werden für uns erst durch
die ausdrückliche schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
- Preise: Die Preise sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart,
Nettopreise ab Lieferwerk ohne Verpackung und ohne Nachlaß. Preisänderungen
auf Grund gestiegener Gestehungskosten behalten wir uns vor.
- Lieferung: Die Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich
ein Fix-Termin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist
beginnt mit dem Inkrafttreten des Auftrages, jedoch niemals vor Leistung
der vereinbarten Anzahlung oder Hergabe der vereinbarten Zahlungs-mittel.
Für höhere Gewalt oder unverschuldete Lieferverzögerungen haftet der
Verkäufer nicht. In diesem Zusammenhang verzichtet der Käufer auf die
Geltendmachung jedweder Ansprüche bzw. auf das Recht vom Kauf zurückzutreten.
- Rücktritt vom Vertrag: Falls uns nach Auftragsbestätigung
und vor Lieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des
Bestellers bekannt werden, die eine Begleichung unserer Forderung in
Frage stellen, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne
daß für den Auftraggeber daraus ein Anspruch entsteht. Wird der Auftrag
vom Käufer widerrufen oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon
nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist die
Fa. Mitterdorfer - unbenommen ihres An-spruches, auf Erfüllung zu bestehen
- berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinnes
und allfällig entstandene Kosten, mindestens jedoch in der Höhe von
15 % des Kaufpreises, zu verlangen. Ein diesbezügliches Wahlrecht steht
dem Käufer nicht zu.
- Erfüllung: Die Lieferung ist erfüllt mit der Meldung der Versandbereitschaft,
bei Lieferungen mit vereinbartem Zusendungsort mit dem Abgang aus dem
Lieferwerk. Ohne Rücksicht auf den Erfüllungszeitpunkt gehen alle Gefahren
und Risiken auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragsgegenstand
unser Werk verläßt oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.
Der Käufer hat den Kaufgegenstand sofort nach Erhalt der Meldung der
Versandbereitschaft am vereinbarten Abnahmeort bzw. im Lieferwerk zu
prüfen und zu übernehmen. Erfolgt diese Übernahme nicht innerhalb von
8 Tagen, gilt der Kaufgegenstand als in Ordnung übernommen. Dies gilt
auch, wenn der Käufer stillschweigend oder ausdrücklich auf die Prüfung
verzichtet.
- Zahlungsbedingungen: Wenn nichts anderes vereinbart wurde,
sind alle Rechnungen bei Lieferung spesenfrei und ohne Abzug bar zu
leisten. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung
und nur zahlungshalber angenommen. Alle damit verbun-denen Spesen gehen
zu Lasten des Auftraggebers. Die Firma Mitterdorfer kann angebotene
Zahlungen in Form von Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Bei Überschreiten des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Terminverlust
ist die Firma Mitterdorfer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %
per anno über dem jeweiligen Bankzinssatz zu berechnen. Vom Käufer geltend
gemachte Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche berechtigen nicht,
vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen
des Käufers gegen den Kaufpreis ist unzulässig.
- Eigentumsvorbehalt: Alle von uns gelieferten Waren sind bis
zur vollständigen Abdeckung aller aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen
des Käufers unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht,
ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung
oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche
Zustimmung der Firma Mitterdorfer unzulässig. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer auf den vollen
Wert gegen alle Risken, einschließlich Feuer, zu versichern und die
Versicherungspolizze zugunsten der Firma Mitterdorfer zu vinkulieren.
Festgestellt und zwischen Käufer und Verkäufer wird ausdrücklich vereinbart,
daß der Kaufgegenstand auch im Falle der Montage auf einen LKW oder
ein sonstiges Fahrzeug nicht Zubehör desselben wird und der Eigentumsvorbehalt
bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises aufrecht bleibt.
- Gewährleistung/Schadenersatz: Die Kaufgegenstände sind vom
Käufer sofort bei Übernahme mit der gemäß §§377, 378 HGB gebotenen Sorgfalt
zu prüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluß jeglicher
Ansprüche auf dem Lieferschein zu ver-merken. Falls bei Übernahme keine
sofortige Prüfung möglich ist, muß dieser Umstand bei sonstigem Ausschluß
sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein vermerkt werden und ein allfälliger,
bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen 8 Tagen ab Über--nahme
schriftlich gerügt werden. In Abänderung der Bestimmung des § 933 ABGB
wird die Frist zur Geltendmachung von Gewähr- leistungsansprüchen einvernehmlich
auf 6 Monate festgelegt. Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels
zum Zeitpunkt der Übergabe trägt in jedem Fall der Käufer. Ist die gelieferte
Ware mangelhaft, hat der Kunde nur Anspruch auf Verbesserung bzw. Austausch
innerhalb einer angemessenen Frist; diese kann nach Wahl der Firma Mitterdorfer
durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der an uns gesandten
Teile erfolgen. Ein weiterer Anspruch, insbesondere auf Preisminderung
oder Vertragsaufhebung, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht
nicht. Ein Anspruch auf Vergütung etwaiger Folgeschäden besteht nicht;
entgangener Gewinn wird in keinem Fall ersetzt. Der Kunde ist verpflichtet,
alle ihm übergebenen Anwendungshinweise, insbesondere Bedie-nungshinweise
und Wartungsvorschriften des Herstellers zu beachten und bei Zweifelsfragen
eine Stellungnahme der Firma Mitterdorfer einzuholen Für Bedienungsfehler,
Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung der Hinweise oder eigenmächtige
bzw. fremde Veränderung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, haftet
der Verkäufer in keinem Fall. Von der Gewährleistung ausgenommen sind
Verschleißteile und Zubehör. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden
nur zu, wenn der Fa. Mitterdorfer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
zur Last fällt. Die Anfechtung wegen Irrtums wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Garantie: Im Falle einer dem Kunden gesondert eingeräumten
Garantie ist die Fa. Mitterdorfer während der Garantiezeit zur Verbesserung
bzw. Ersatzteillieferung innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl
im Sinne der Bestimmungen des Punktes 9 verpflichtet; dies, soweit nicht
durch Vereinbarung besonderer Garantiebedingungen des Herstellers Gesondertes
bestimmt ist. Ein Anspruch aus einer Garantie ist in jedem Fall dann
ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht von der Firma Mitterdorfer stammende
Ersatzteile verwendet hat.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht: Erfüllungsort
ist unser Geschäftssitz. Es wird von den Vertragsstellen ausschließlich
die Zuständigkeit des Gerichtsstandes Lienz für sämtliche Rechtsstreitigkeiten
aus diesem Vertrage vereinbart. Es gilt österreichisches materielles
Recht, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
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